Nutzungsbedingungen
Der Auftraggeber oder die Auftraggeberin egal welchen Geschlechts (m/w/d) wird im
nachfolgenden Text des Vertrages „Auftraggeber“ genannt. Der o.g. Auftraggeber
bestätigt hiermit die Buchung, die Absicht zur Durchführung eines 1:1-Schlafcoachings/
Sprechstunde und die Zusammenarbeit für einen definierten Zeitraum zu den
nachfolgenden Konditionen.
Das Ziel des 1:1 Schlafcoaching ist u.a. eine Verbesserung der aktuellen Schlafsituation
des Kindes des o.g. Auftraggebers. Das Gespräch beruht auf Kooperation und
gegenseitigem Vertrauen. Mit dem Kauf erklärt sich der Auftraggeber mit den
Vertragsbedingungen des Schlafcoachings (den nachfolgenden Punkten) und mit der
Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Schlafcoachings einverstanden.
§1. Gegenstand des Vertrages
§1.1 Gegenstand des Vertrages ist die Vereinbarung eines 1:1 Schlafcoachings und/oder
Schlafberatung des Auftraggebers zu seinem Anliegen bezüglich der Schlafsituation von
Babys und Kleinkindern.
§1.2 Die Schlafcoachin erbringt ihre Dienstleistungen auf der Grundlage der durch den
Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Die durch die
Schlafcoachin gefertigten Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten lediglich die
persönliche Entscheidung des Auftraggebers vor und ersetzen die persönliche
Entscheidung nicht.
§2. Verantwortung der Schlafcoachin
§2.1 Die Schlafcoachin verpflichtet sich, keine Informationen über den Auftraggeber an
Dritte weiterzugeben. Die ihr anvertrauten Informationen werden ausschließlich zu
Zwecken des hier festgelegten vertraglichen Rahmens verarbeitet und verwendet.
§2.2 Die Schlafcoachin nutzt nach bestem Wissen und Gewissen die ihr zur Verfügung
stehenden Methoden und Interventionsmöglichkeiten zum besten Nutzen des
Auftraggebers. Die Schlafcoachin wird die Methoden und Interventionsmöglichkeiten zu
jedem Zeitpunkt des Coachings erläutern und transparent machen.
§2.3 Sollte die Schlafcoachin sich selbst nicht mehr in der Lage dazu sehen, das
Coaching fachgerecht zu dem vereinbarten Ziel zu führen, wird dem Kunden ein anderer
Coach oder ein anderer geeigneter Spezialist genannt. Bis dahin angefallene Hornorare
sind davon unabhängig zu zahlen.
§2.4 Die durch die Schlafcoachin gefertigten Stellungnahmen und Empfehlungen
bereiten lediglich die persönliche Entscheidung des Auftraggebers vor und ersetzen die
persönliche Entscheidung nicht. Die Schlafcoachin ist im Interesse des Kunden
verpflichet, den Auftraggeber nicht im eigenen Interesse zu beeinflussen. Ihre Aufgabe
besteht darin, den Auftraggeber zu stärken und zur Selbsthilfe zu befähigen und ihm die
damit verbunden möglichen Lösungsansätze offenzulegen.
§2.5 Die Coachin leistet Hilfestellung und gibt Impulse, sie ist bemüht, dem
Auftraggeber motivierend zur Seite zu stehen. Es ist nicht ihre Aufgabe Entscheidungen
für den Auftraggeber zu treffen. Der Erfolg wird nicht von der Coachin garantiert, da er
maßglich an eine aktive Prozessteilnahme des Auftraggebers gebunden ist.
§2.6 Während des Coachings wird durch die Schlafcoachin ein Protokoll geführt, um
den Fortschritt zu dokumentieren. Der Auftraggeber hat zu jeder Zeit Einsicht in dieses
Protokoll.
§3. Verantwortung des Auftraggebers
§3.1 Ein Schlafcoaching beruht auf Informationen und Kooperation durch den
Auftraggeber.
§3.2 Der Auftraggeber erkennt an, dass alle zur Verbesserung notwendigen Schritte und
Maßnahmen im Rahmen des Schlafcoachings durch die Schlafcoachin erarbeitet und
vorgeschlagen werden. Die Umsetzung und der daraus resultierende Erfolg liegt im
eigenen Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
§3.3 Der Auftraggeber ist für die physische und psychische Gesundheit des Kindes
verantwortlich. Maßnahmen im Rahmen des Schlafcoachings werden im eigenen
Verantwortungsbereich durchgeführt.
§ 4. Ort des Coachings
Das 1:1 Schlafcoaching findet per Videotelefonie (Teams/ Zoom) statt. Ausgeschlossen
ist dabei die Betreuung über Instagram und Whatsapp. Fragen und
Terminverschiebungen sind ausschließlich über E-Mail zu senden.
§ 5. Zeitrahmen
§5.1 Das Coachingespräch beträgt ca. 60- 90 Minuten.
§5.2 Im 1:1 Coachingpaket ist weiterhin 1 Zwischengespräch mit Abstand von max. 5
Wochen à ca. 30 Minuten und 1 Nachgespräch ca. 30 Minuten enthalten
§ 5.3 Im Verlauf des Coachings können weitere Zwischengespräche vereinbart werden,
jedes weitere Zwischengespräch (30 Min) kostet 49,00 €.
§5.4 Die Termine werden zu Beginn der Zusammenarbeit festgelegt, spätestens jedoch
innerhalb der Sitzungen. Terminänderungen oder Absagen sind spätestens 2 volle Tage
(48 Std) vor Beginn des Termins zu kommunizieren.
§5.5 Der Auftraggeber hat für spätere Absagen oder Termine, die nicht wahrgenommen
werden, keinen Anspruch auf einen Ausweichtermin.
§ 6 Zahlung
§6.1 Das Coachingpaket kostet insgesamt 329 €.
§6.2 Der Betrag ist vor dem 1. Zoom-Call auf das folgende Konto zu überweisen:
Aileen Liebschner
IBAN: DE23 1001 1001 2332 9104 13
BIC: NTSBDEB1XXX
§ 7 Kündigung
§7.1 Der Vertrag kann von beiden Seiten, ohne Angaben von Gründen jederzeit, jedoch
spätestens bis 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin, gekündigt werden.
§7.2 Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Bereits in Anspruch genommene
Leistungen sind unabhängig davon zu zahlen.
§7.3 Eine Rückerstattung oder Teilrückerstattung des Honorars im Falle einer Kündigung
durch den Auftraggeber sind wie folgt geregelt:
bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin 100% Rückerstattung
bis 7 Tage vor dem vereinbarten Termin 80% Rückerstattung
bis 3 Tage vor dem vereinbarten Termin 50% Rückerstattung.
§7.4 Bei Absage der Schlafcoachin auf Grund von Krankheit o.À. wird der Termin
innerhalb von 7 Tagen nachgeholt.
§7.5 Sollte das Coaching nach erfolgtem Coaching aber noch bevorstehendem
Zwischengespräch und Nachgespräch beendet werden, so kann 25% vom Preis erstattet
werden.
§ 8. Abgrenzung zu Therapie oder sonstigen Behandlungen
§8.1 Das Schlafcoaching ist keine Psychotherapie oder Heilbehandlung und ersetzt
diese nicht. Eine normale psychische und physische Belastbarkeit wird vorausgesetzt.
Der Auftraggeber versichert, dass alle U-Untersuchungen des Kindes termingerecht
durchgeführt wurden, dass das Kind weder innerhalb der letzten 14 Tage geimpft wurde
noch während des Schlafcoachings erkrankt ist und nicht über organische Beschwerden
leidet.
§8.2 Akute und/oder chronische Erkrankungen sind vor dem Coaching Termin
anzuzeigen.
§ 9. Schlussbestimmung
Als Erfüllungsort und Gesichtsstand wird, soweit rechtlich zulässig, Gudensberg
vereinbart. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden dieses Vertrages bedürfen der
Schriftform.
§10. WHO-Empfehlungen zur Schlafsicherheit
Hiermit möchte ich auf die WHO-Empfehlungen zur Schlafsicherheit verweisen.
https://www.kindergesundheitinfo.de/fileadmin/user_upload/kindergesundheitinfo.de/Downlo
ad/Schlafen/Schlafempf
ehlungen-Baby_BZgA_kindergesundheit-info.pdf
https://www.geps.de/wp-content/uploads/Handzettel-deutsch-12-2018-.pdf