Nutzungsbedingungen

Der Auftraggeber oder die Auftraggeberin egal welchen Geschlechts (m/w/d) wird im

nachfolgenden Text des Vertrages „Auftraggeber“ genannt. Der o.g. Auftraggeber

bestätigt hiermit die Buchung, die Absicht zur Durchführung eines 1:1-Schlafcoachings/

Sprechstunde und die Zusammenarbeit für einen definierten Zeitraum zu den

nachfolgenden Konditionen.

Das Ziel des 1:1 Schlafcoaching ist u.a. eine Verbesserung der aktuellen Schlafsituation

des Kindes des o.g. Auftraggebers. Das Gespräch beruht auf Kooperation und

gegenseitigem Vertrauen. Mit dem Kauf erklärt sich der Auftraggeber mit den

Vertragsbedingungen des Schlafcoachings (den nachfolgenden Punkten) und mit der

Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Schlafcoachings einverstanden.

§1. Gegenstand des Vertrages

§1.1 Gegenstand des Vertrages ist die Vereinbarung eines 1:1 Schlafcoachings und/oder

Schlafberatung des Auftraggebers zu seinem Anliegen bezüglich der Schlafsituation von

Babys und Kleinkindern.

§1.2 Die Schlafcoachin erbringt ihre Dienstleistungen auf der Grundlage der durch den

Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Die durch die

Schlafcoachin gefertigten Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten lediglich die

persönliche Entscheidung des Auftraggebers vor und ersetzen die persönliche

Entscheidung nicht.

§2. Verantwortung der Schlafcoachin

§2.1 Die Schlafcoachin verpflichtet sich, keine Informationen über den Auftraggeber an

Dritte weiterzugeben. Die ihr anvertrauten Informationen werden ausschließlich zu

Zwecken des hier festgelegten vertraglichen Rahmens verarbeitet und verwendet.

§2.2 Die Schlafcoachin nutzt nach bestem Wissen und Gewissen die ihr zur Verfügung

stehenden Methoden und Interventionsmöglichkeiten zum besten Nutzen des

Auftraggebers. Die Schlafcoachin wird die Methoden und Interventionsmöglichkeiten zu

jedem Zeitpunkt des Coachings erläutern und transparent machen.

§2.3 Sollte die Schlafcoachin sich selbst nicht mehr in der Lage dazu sehen, das

Coaching fachgerecht zu dem vereinbarten Ziel zu führen, wird dem Kunden ein anderer

Coach oder ein anderer geeigneter Spezialist genannt. Bis dahin angefallene Hornorare

sind davon unabhängig zu zahlen.

§2.4 Die durch die Schlafcoachin gefertigten Stellungnahmen und Empfehlungen

bereiten lediglich die persönliche Entscheidung des Auftraggebers vor und ersetzen die

persönliche Entscheidung nicht. Die Schlafcoachin ist im Interesse des Kunden

verpflichet, den Auftraggeber nicht im eigenen Interesse zu beeinflussen. Ihre Aufgabe

besteht darin, den Auftraggeber zu stärken und zur Selbsthilfe zu befähigen und ihm die

damit verbunden möglichen Lösungsansätze offenzulegen.

§2.5 Die Coachin leistet Hilfestellung und gibt Impulse, sie ist bemüht, dem

Auftraggeber motivierend zur Seite zu stehen. Es ist nicht ihre Aufgabe Entscheidungen

für den Auftraggeber zu treffen. Der Erfolg wird nicht von der Coachin garantiert, da er

maßglich an eine aktive Prozessteilnahme des Auftraggebers gebunden ist.

§2.6 Während des Coachings wird durch die Schlafcoachin ein Protokoll geführt, um

den Fortschritt zu dokumentieren. Der Auftraggeber hat zu jeder Zeit Einsicht in dieses

Protokoll.

§3. Verantwortung des Auftraggebers

§3.1 Ein Schlafcoaching beruht auf Informationen und Kooperation durch den

Auftraggeber.

§3.2 Der Auftraggeber erkennt an, dass alle zur Verbesserung notwendigen Schritte und

Maßnahmen im Rahmen des Schlafcoachings durch die Schlafcoachin erarbeitet und

vorgeschlagen werden. Die Umsetzung und der daraus resultierende Erfolg liegt im

eigenen Verantwortungsbereich des Auftraggebers.

§3.3 Der Auftraggeber ist für die physische und psychische Gesundheit des Kindes

verantwortlich. Maßnahmen im Rahmen des Schlafcoachings werden im eigenen

Verantwortungsbereich durchgeführt.

§ 4. Ort des Coachings

Das 1:1 Schlafcoaching findet per Videotelefonie (Teams/ Zoom) statt. Ausgeschlossen

ist dabei die Betreuung über Instagram und Whatsapp. Fragen und

Terminverschiebungen sind ausschließlich über E-Mail zu senden.

§ 5. Zeitrahmen

§5.1 Das Coachingespräch beträgt ca. 60- 90 Minuten.

§5.2 Im 1:1 Coachingpaket ist weiterhin 1 Zwischengespräch mit Abstand von max. 5

Wochen à ca. 30 Minuten und 1 Nachgespräch ca. 30 Minuten enthalten

§ 5.3 Im Verlauf des Coachings können weitere Zwischengespräche vereinbart werden,

jedes weitere Zwischengespräch (30 Min) kostet 49,00 €.

§5.4 Die Termine werden zu Beginn der Zusammenarbeit festgelegt, spätestens jedoch

innerhalb der Sitzungen. Terminänderungen oder Absagen sind spätestens 2 volle Tage

(48 Std) vor Beginn des Termins zu kommunizieren.

§5.5 Der Auftraggeber hat für spätere Absagen oder Termine, die nicht wahrgenommen

werden, keinen Anspruch auf einen Ausweichtermin.

§ 6 Zahlung

§6.1 Das Coachingpaket kostet insgesamt 329 €.

§6.2 Der Betrag ist vor dem 1. Zoom-Call auf das folgende Konto zu überweisen:

Aileen Liebschner

IBAN: DE23 1001 1001 2332 9104 13

BIC: NTSBDEB1XXX

§ 7 Kündigung

§7.1 Der Vertrag kann von beiden Seiten, ohne Angaben von Gründen jederzeit, jedoch

spätestens bis 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin, gekündigt werden.

§7.2 Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Bereits in Anspruch genommene

Leistungen sind unabhängig davon zu zahlen.

§7.3 Eine Rückerstattung oder Teilrückerstattung des Honorars im Falle einer Kündigung

durch den Auftraggeber sind wie folgt geregelt:

bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin 100% Rückerstattung

bis 7 Tage vor dem vereinbarten Termin 80% Rückerstattung

bis 3 Tage vor dem vereinbarten Termin 50% Rückerstattung.

§7.4 Bei Absage der Schlafcoachin auf Grund von Krankheit o.À. wird der Termin

innerhalb von 7 Tagen nachgeholt.

§7.5 Sollte das Coaching nach erfolgtem Coaching aber noch bevorstehendem

Zwischengespräch und Nachgespräch beendet werden, so kann 25% vom Preis erstattet

werden.

§ 8. Abgrenzung zu Therapie oder sonstigen Behandlungen

§8.1 Das Schlafcoaching ist keine Psychotherapie oder Heilbehandlung und ersetzt

diese nicht. Eine normale psychische und physische Belastbarkeit wird vorausgesetzt.

Der Auftraggeber versichert, dass alle U-Untersuchungen des Kindes termingerecht

durchgeführt wurden, dass das Kind weder innerhalb der letzten 14 Tage geimpft wurde

noch während des Schlafcoachings erkrankt ist und nicht über organische Beschwerden

leidet.

§8.2 Akute und/oder chronische Erkrankungen sind vor dem Coaching Termin

anzuzeigen.

§ 9. Schlussbestimmung

Als Erfüllungsort und Gesichtsstand wird, soweit rechtlich zulässig, Gudensberg

vereinbart. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder

werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden dieses Vertrages bedürfen der

Schriftform.

§10. WHO-Empfehlungen zur Schlafsicherheit

Hiermit möchte ich auf die WHO-Empfehlungen zur Schlafsicherheit verweisen.

https://www.kindergesundheitinfo.de/fileadmin/user_upload/kindergesundheitinfo.de/Downlo

ad/Schlafen/Schlafempf

ehlungen-Baby_BZgA_kindergesundheit-info.pdf

https://www.geps.de/wp-content/uploads/Handzettel-deutsch-12-2018-.pdf